Kosten

Honorarkosten

Werden Ihre Kosten von der Krankenkasse erstattet?

Kostenerstattung bei privatversicherten Patienten:

Privatversicherte Patienten bekommen in der Regel die Kosten für eine notwendige Heilbehandlung im Rahmen Ihrer Versicherungsleistungsverträge erstattet. Kontaktieren Sie bitte vor der Behandlung ihre Versicherung bezüglich der Regularien der Kostenübernahme.

Wichtige Hinweise:

  • Bei Selbstzahlern wird Ihre Privatsphäre gewahrt.
  • Sämtliche Dokumentationen unterliegen der Schweigepflicht und müssen nicht an die Krankenkassen weitergeleitet werden.
  • Eine spätere Konfrontation mit der Erkrankung (z.B. bei einem Kassenwechsel oder bei einem Berufsunfähigkeitsantrag) entfallen.
  • Desweiteren bleibt Ihnen ein hoher bürokratischer Aufwand erspart.
  • Termine die nicht bis spätenstens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden, muss ich zu 100% in Rechnung stellen.

Patientinnen und Patienten können die Honorare, die sie für psychotherapeutische Behandlungen gezahlt haben, als sog.“Sonderausgaben“ in ihrer Steuererklärung geltend machen und so u.U. ihre Steuerlast mindern!

Das Finanzamt Münster hat entschieden (AZ:3K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zweck der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.

Preisliste
Einzelstunde   60 min: 85 Euro
Paarberatung 90 min: 120 Euro